Addiko Spar Konten kann grundsätzlich jede in Österreich lebende, volljährige natürliche Person eröffnen. Die Voraussetzungen sind, dass sie
- als Privatperson handelt
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist
- Inhaber eines Girokontos innerhalb des SEPA Raumes ist, das auf den eigenen Namen lautet
- das Konto auf eigene Rechnung und nicht im Auftrag eines Dritten eröffnet
- zur Identifizierung einen Reisepass oder Personalausweis vorlegt.
Juristische Personen (nicht natürliche Personen, die durch einen Rechtsakt geschaffen wurden) können kein Addiko Spar Konto eröffnen.
Aufgrund der FATCA Vorschriften können wir derzeit leider keine US Staatsbürger als Kontoinhaber akzeptieren. Bei sonstigen FATCA Indizien behalten wir uns vor Sie zu kontaktieren. Mögliche FATCA Indizien: US Staatsbürger/US Einwohner (US Pass, Green Card), US Geburtsort/-land, US Adresse, US E-Mail-Adresse und US Telefonnummer. Sollte im Pass ein US Geburtsort/-land angeführt werden, müssen wir von Ihnen einen Nachweis verlangen, dass die US Staatbürgerschaft abgelehnt bzw. zurückgegeben wurde. Bei Vorliegen dieser Indizien sind wir zu informieren.
Aufgrund der von der Addiko Bank AG zu beachtenden Sanktionsvorschriften, dürfen wir bei folgender Staatsangehörigkeit oder Ansässigkeit leider keine Geschäftsverbindung eingehen: Iran, Kuba, Nordkorea, Sudan, Syrien, Myanmar. Dies gilt auch, wenn der Geburtsort in diesen Staaten liegt.
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