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Was versteht man unter steuerlicher Ansässigkeit?

Die steuerliche Ansässigkeit einer natürlichen Person ist jener Ort, an dem die natürliche Person einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, eine Wohnung innehat.

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. (Siehe auch – „Was bedeutet unbeschränkte Steuerpflicht?“).

Diese Information stellt keine steuerrechtliche Beratung oder eine verbindliche Auskunft dar. Sie dient ausschließlich der eigenverantwortlichen Information. Es wird empfohlen, zur Klärung der steuerlichen Auswirkungen auf die individuelle Steuersituation einen Wirtschaftstreuhänder des Vertrauens zu konsultieren.

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