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Was ist eine politisch exponierte Person (PEP)?

Politisch exponierte Personen sind diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Darunter fallen Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister, Staatssekretäre und Parlamentsmitglieder, Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken, Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte sowie Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Dies gilt auch, wenn es sich um Positionen bei der Europäischen Union und internationalen Organisationen handelt. Eine genaue Definition der PEP befindet sich in §2 Z6 des österreichischen Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes. Geschäftsverbindungen mit PEP, ihren Familienmitgliedern und ihnen bekanntermaßen nahestehenden Personen sind hinsichtlich des Geldwäscherisikos stärker zu überprüfen.

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