Die Empfängerprüfung (VOP – Verification of Payee), welche mit 09.Oktober 2025 für den SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft getreten ist, ist eine Maßnahme zur Betrugsprävention. Sie soll sicherstellen, dass Auszahlungen nicht an unberechtigte Dritte erfolgen. Bei Zahlungskonten wird geprüft, ob der Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
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